Kontrolle der Spielberechtigung ["Passkontrolle"]

    Mit der Einführung des "Spielerpass-Online" im DFB-net entfällt die Passkontrolle des Schiedsrichters vor Spielbeginn.

    Bestehen Zweifel an der Spielberechtigung eines Spielers, so sind diese in sportlich korrekter Form beim Schiedsrichter bis zum Anpfiff der 2. Halbzeit anzumelden. Nach Anpfiff der 2. Halbzeit hat der Schiedsrichter keine 'Zweifelsfälle zur Spielberechtigung' mehr entgegen zu nehmen.

    Der Schiedsrichter überprüft den konkret gemeldeten Fall und dokumentiert das Ergebnis als Anlage zum Spielbericht im DFBnet.

    • Verdachtsfälle sind dem Schiedsrichter konkret zu melden, eine "pauschale Überprüfung" einer gesamten Mannschaft ist durch den Schiedsrichter abzulehnen. 
    • Keinesfalls schließt der Schiedsrichter einen Spieler wegen des Verdachts vom Spiel aus, selbst wenn bei der Kontrolle möglicherweise Unregelmäßigkeiten in der Spielberechtigung auffallen.
    • Der Schiedsrichter nimmt auch keinen Protest gegen die Spielewertung entgegen. Er Dokumentiert lediglich die Faktenlage für ein mögliches und gesondertes Einspruchsverfahren.
    • Ein Einspruch gegen die Spielwertung ist immer durch den Verein direkt beim Fußballverband gemäß der entsprechenden Formalien vorzunehmen

     

    Quelle: Durchführungsbestimmungen des HFV für die Saison 2021/2022 [Abschnitt 1.5.  5. Kontrolle Spielerpass-Online (Ergänzung zur SpO §6 (1) + JO)]

     

     

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