Der Platzverein bzw. der vom HFV bestimmte Veranstalter oder Ausrichter ist für eine einwandfreie Abwicklung des Spiels oder Turniers auch auf nicht vereinseigenen Plätzen verantwortlich. Zusätzlich sind alle Vereine verpflichtet, für ein sportliches Verhalten ihrer Mitglieder und Anhänger vor, während und nach dem Spiel oder dem Turnier Sorge zu tragen.
Der Platzverein (Veranstalter oder Ausrichter) ist für den Schutz und die Sicherheit, des Schiedsrichters und der Schiedsrichter-Assistenten verantwortlich. Er hat für einen ausreichenden Ordnungsdienst zu sorgen.
2.1.1. Verantwortlichkeit bei der Spieldurchführung
Der Platzverein bzw. der/die vom HFV bestimmte Veranstalter*in oder Ausrichter*in ist für eine einwandfreie Abwicklung des Spiels oder Turniers auch auf nicht vereinseigenen Plätzen verantwortlich. Zusätzlich sind alle Vereine verpflichtet, für ein sportliches Verhalten ihrer Zuschauer*innen vor, während und nach dem Spiel oder dem Turnier Sorge zu tragen.
[...]
2.1.2 Ansprechpartner*innen für Schiedsrichter*innen
Bei Pflichtspielen
- aller Herrenklassen, inkl. Alte Herren, Senioren und Super-Senioren, mit Ausnahme der Herren-Oberliga [...] und
- der A- bis C-Junioren
haben der Platz- und Gastverein jeweils eine*n Ansprechpartner*in für die Schiedsrichter*innen zu benennen.
Die Ansprechpartner*innen sind im DFBnet-Spielbericht in dem dafür vorgesehenen Feld aufzuführen.
Die Ansprechpartner*innen, die volljährig sein müssen, sollen sich spätestens 15 Minuten vor Spielbeginn bei den Schiedsrichter*innen persönlich vorstellen.
Werden diese Regelungen nicht befolgt, ist dies im Spielbericht zu vermerken. Die Nichtbefolgung wird mit einer Ordnungsstrafe geahndet.
Quellennachweis:
- Durchführungsbestimmungen des HFV für die Saison 2021/202 [Abschnitt 2.1.Verantwortlichkeit / Platzordnung / Mannschaftsverantwortliche (Ergänzung § 31 SpO)]
- Ergänzende Anweisung des HFV Präsidiums vom 06.03.2020
- Protokollauszug BSA-Walddörfer vom 26.11.2020 mit erklärenden und ergänzenden Angaben