Textilordnung (Kälteschutz)

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Mit Veröffentlichung der Fußball Regeln zu Beginn der Saison 2020/2021 durch den DFB sowie der  Durchführungsbestimmungen des HFV vom 29.06.2020 wurde die Textilregelung für Kälteschutzbekleidung noch einmal überarbeitet.

 

Etwaige ältere Anweisungen zu diesem Thema sind damit überholt und somit ungültig

Für die Farbgebung von Unterziehbekleidung gibt es derzeit folgende Verbindliche Anweisungen:

 

 Oben stehende Anweisungen sind hier in einer Übersicht zusammengefasst:

Regelinformation

Anmerkungen und Hilfestellungen

Quelle und Datum

Grundsätzliche Regel

Unterhemden müssen:

  • einfarbig und in der Hauptfarbe der Trikotärmel oder  
  • in exakt demselben Muster/denselben Farben wie die Trikotärmel gehalten sein.

Unterhosen/Leggings müssen in der Hauptfarbe der Hosen oder des untersten Teils der Hose gehalten sein.

Spieler desselben Teams müssen dieselbe Farbe tragen.

Bereits bspw. durch die Textilpflege ist durch das Auswaschen nicht auszuschließen, das sich innerhalb einer Mannschaft Farbnuancen und Veränderungen des Farbtones innerhalb einer Farbe ergeben.

Unterschiedliche Farbtöne innerhalb einer Farbe sind zuzulassen, wenn sie sich wesentlich  von der gegnerischen Trikotfarbe inkl. derer Unterziehhemden unterscheidet.

Fußball Regeln,

Regel 4 Abs. 3 (Farben)

Regelausnahmen ACHTUNG: 

Gilt nur für den nicht Leistungsorientierten Jugendbereich (Junioren und Juniorinnen) und nur bei „starker Kälte“.

Gilt nur bei „Starker Kälte“

I.d.R. treten die Mannschaften bei diesen Temperaturen nicht mehr kurzärmlig an, alleine schon aus Sorgfaltspflicht des Trainers / der Trainerin.

Sollten das jedoch überraschenderweise doch der Fall sein gilt:

Der Schiedsrichter entscheidet (wie zum Beispiel beim Zustand des Platzes) darüber. Als Starke Kälte gilt eine Außentemperatur von unter +10°C

Achtung:

Diese Regelergänzung des HFV betrifft nur die Farbgestaltung der Unterziehkleidung. Alle anderen Bedingungen der Regel 4 sind hier weiterhin umzusetzen.

Merkregel für Schiedsrichter:

Außentemperatur geringer als +10°C

Gilt nur für Mannschaften im Jugendbereich die nicht Leistungsorientiert spielen

Merkregel für Mannschaftsverantwortliche:

Für geeigneten und regelkonformen Kälteschutz ist der Trainer/Betreuer verantwortlich.

Der SR verbietet lediglich das Spielen mit nicht regelkonformer Kleidung. Der Trainer ist und bleibt in jedem Fall verantwortlich für den Einsatz des Spielers und haftet hier auch.

DfgBest 2.3 des HFV

für die

Saison 2020/2021

vom 29.06.2020

Die Ausnahme von oben beschriebenen grundsätzlichen Regeln gilt nur für Mannschaften der Staffeln, in denen „ohne Aufstieg“ gespielt wird.

Für Mannschaften im Jugend Leistungsbereich gilt oben beschriebene „Grundsätzliche Regel“ uneingeschränkt für jede Altersklasse

Merkregel für Schiedsrichter:

Alle Spiele, bei denen der SR vom Heimverein auf der eigenen Sportanlage offiziell angesetzt wird sind die Staffeln für die diese Ausnahmeregelung angewendet werden kann.

Merkregel für Mannschaftsverantwortliche:

Wenn die Mannschaft in einer „Staffel ohne Aufstieg“ spielt.

Ausnahmeregel (nur wenn für dieses Spiel zutreffend - siehe Oben)

Unterziehemden und Unterziehhosen (Kälteschutzkleidung) dürfen auch von den Trikotfarben abweichen, wenn diese

  • nicht gegen andere Anweisungen der Regel 4 verstoßen.
  • Die farbliche Einheitlichkeit ist aufgehoben.

„Kälteschutz vor Unterscheidbarkeit“!

Nur so lange die über der Kälteschutzbekleidung getragenen Trikots eine Unterscheidung zulassen.

Oben beschriebene Ausnahmeregelungen ersetzen die Empfehlung des DFB aus 2016.

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