Spielfeldaufbau

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Der Aufbau und die Vorbereitung des Spielfeldes obliegt dem Gastgeber. Der hat dafür Sorge zu tragen, das

gem. der geltenden Bestimmungen vorbereitet ist und der Innenraum von unberechtigten Personen freigehalten wird.

Ist die Zeichnung des Spielfeldes wegen Schneefalls nicht mehr erkennbar, sind zusätzlich zu den fakultativen Mittelfahnen acht Hilfsflaggen zur Kennzeichnung der Strafräume einen Meter außerhalb der Begrenzungslinien aufzustellen. Stehen keine Hilfsflaggen zur Verfügung, sind auch sogenannte „Hütchen“ zugelassen, sofern diese den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen..

Darüber hinaus ist der Mannschaftsverantwortliche des gastgebendem Vereins für die Einhaltung und Umsetzung der Unfallverhütungsvorschriften verantwortlich und hat dafür Sorge zu tragen das diese vor, während und nach dem Spiel sowie während der Spielpausen Eingehalten werden.

Im Einzelnen sind hierbei zu beachten:

Der Schiedsrichter prüft einige Zeit vor Spielbeginn das Spielfeld und den Platzaufbau, um sich davon zu überzeugen, dass alles in Ordnung ist. Sollte die Beschaffenheit des Platzes infolge schlechten Wetters oder Nachlässigkeit so sein, dass den Spielern Gefahr droht oder eine ordnungsgemäße Durchführung des Spieles nicht gewährleistet ist, so hat der Schiedsrichter den Platzverein aufzufordern, die Mängel zu beseitigen. Ist dies innerhalb einer angemessenen Frist nicht möglich, so fällt das Spiel aus.

 

Spielfeldmarkierungen und Tore

Zusätzliche Überprüfung durch den Schiedsrichter vor Anpfiff:

 

Unfallverhütungsvorschriften 

Zusätzliche Überprüfung durch den Schiedsrichter vor Anpfiff:

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