Kontrolle der Spielberechtigung ["Passkontrolle"]

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Mit der Einführung des "Spielerpass-Online" im DFB-net entfällt die Passkontrolle des Schiedsrichters vor Spielbeginn.

Bestehen Zweifel an der Spielberechtigung eines Spielers, so sind diese in sportlich korrekter Form beim Schiedsrichter bis zum Anpfiff der 2. Halbzeit anzumelden. Nach Anpfiff der 2. Halbzeit hat der Schiedsrichter keine 'Zweifelsfälle zur Spielberechtigung' mehr entgegen zu nehmen.

Der Schiedsrichter überprüft den konkret gemeldeten Fall und dokumentiert das Ergebnis als Anlage zum Spielbericht im DFBnet.

 

Quelle: Durchführungsbestimmungen des HFV für die Saison 2021/2022 [Abschnitt 1.5.  5. Kontrolle Spielerpass-Online (Ergänzung zur SpO §6 (1) + JO)]

 

 

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