5.8 Dokumentation des Spiels im DFB-net (Teil VIII - Sonderberichte)

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Sonderberichte

 

In bestimmten Fällen, bspw. bei Feldverweisen, Spielabbrüchen, Diskriminierungen oder Gewalthandlungen muss ein Sonderbericht verfasst werden. Bei diesen Sonderberichten unterstützt Dich der Schiedsrichter Obmann.

Anmerkung:

Sonderberichte sind Immer zu erstellen bei

  • Feldverweis auf Dauer ("glatt rot")
  • Spielabbruch
  • Verletzung bzw. Tätlichkeiten gegen oder Beleidigungen des Schiedsrichters
  • Unsportliches Betragen vor Beginn oder nach Ende der Strafgewalt
  • Unsportliches Betragen von Offiziellen (Innenraumverweis bzw. vor oder nach dem Spiel)
  • Fehlverhalten der Zuschauer (z.B. Pyrotechnik, rassistische oder sonst grob unsportliche Schmähungen, Platzsturm, Schlägereien)

Eine Anleitung und Hilfestellung zur Erstellung von Sonderberichten ist im Mitgliederbereich verfügbar

 

Die vom Fußball Verband vorgegebenen Formulare stehen im Downloadbereich des Rahlstedter SC zur Verfügung.

Nachdem der Sonderbericht erstellt ist und vom Schiedsrichterobmann überprüft wurde, muss dieser als Dokument noch dem Spielbericht hinzugefügt werden.

 

Zusätzliche Dateien können immer erst nach Freigabe des Spielberichts hochgeladen werden.

Sonderberichte müssen immer bis Mittwochs an den Spielbericht angehangen werden, damit sie vom Fußball-Verband bearbeitet werden können.

 

 

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